Nutzungsbedingungen Zeugnis- und Abmahnungsgenerator

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

(1) 4A-SIDE GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn German Tiscar Lorenzo, Spielmannstraße 19, 38106 Braunschweig (im Weiteren: „4A-SIDE“) stellt dem jeweils beauftragenden Arbeitgeberverband und seinen Mitgliedsunternehmen einen Online – Arbeitszeugnis- sowie Abmahnungsgenerator (im Weiteren: „Tool“) zur Verfügung. Das Tool wird auf einem zentralen deutschen Server von 4A-SIDE gehostet.

(2) 4A-SIDE wird das Tool dem Verband unter einem eigenen Link zur Verfügung stellen, der die Zugehörigkeit zum Verband verdeutlicht.

(3) Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen 4A-SIDE und dem Mitgliedsunternehmen bzw. den zugangsberechtigten Beschäftigten des Mitgliedsunternehmens (im Weiteren: „Nutzer“). Soweit diese Nutzungsbedingungen die Bereitstellung des Tools, insbesondere Zugang und Registrierung regeln, gelten sie auch unmittelbar zwischen dem für das Mitgliedsunternehmen zuständigen Arbeitgeberverband (im Weiteren: „Verband“) und dem Mitgliedsunternehmen bzw. dem Nutzer.

(4) Die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen können jederzeit im Portal aufgerufen werden.

2. Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Nutzung des Tools ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen eines bereitstellenden Arbeitgeberverbandes nach erfolgreicher Nutzerregistrierung möglich.

(2) Durch Übermittlung der für die Nutzerregistrierung erforderlichen Daten gemäß Absatz 3 von der Geschäftsleitung des Mitgliedsunternehmens an den Verband, erteilt das Mitgliedsunternehmen seine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, zum Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrages sowie zur Nutzung des Tools durch die von ihm benannten Beschäftigten. Der Nutzungsvertrag kommt durch aktives Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen bei erster Anmeldung durch den Nutzer zustande. Der Verband stellt hierzu interessierten Geschäftsleitungen der Mitgliedsunternehmen diese Nutzungsbedingungen, den Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang) sowie ggfls. weitere Informationen vorab zur Verfügung.

(3) 4A-SIDE ermöglicht den Zugang von Nutzern aus den Mitgliedsfirmen des Verbands mit einem individuellen Passwortzugang. Dafür legt 4A-SIDE auf Wunsch des Verbands die Nutzer bei der Ersteinrichtung des Tools zentral an und versendet automatisiert die individuellen Zugangsdaten. Der Verband stellt hierfür in einer Exceldatei alle relevanten Nutzerdaten (Anrede (Frau/Herr), Vorname, Nachname, Unternehmen, Mailadresse, Nutzerrolle) in korrekter Form zur Verfügung, für die der Zugang eingerichtet werden soll.

(4) Die Anlage weiterer Nutzer nach der Erstinstallation erfolgt über den Verband. Hierfür richtet die 4A-SIDE dem Verband einen Adminzugang ein, in dem der Verband alle Nutzer des Tools verwaltet und neue Nutzer anlegen kann. Werden bei der Anlage, Verwaltung oder Neuanlage von Nutzern verbandsindividuelle Anforderungen gestellt (Nutzung bestehender Passwort- / Nutzerkreise, Einbindung in interne Mitgliederbereiche usw.) kann die Realisierung hierfür individuell mit 4A-SIDE abgestimmt und ggf. kostenpflichtig beauftragt werden.

(5) Das Mitgliedsunternehmen ist verpflichtet, den Verband darüber zu unterrichten, wenn zugriffsberechtigte Beschäftigte das Mitgliedsunternehmen verlassen oder aus sonstigen Gründen keine weitere Zugriffsberechtigung auf das Tool erhalten sollen. Der Zugriff wird sodann gesperrt.

3. Nutzerkonto

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, mit den individuellen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Zugangsdaten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zur- und Nutzung des Tools unter Umgehung der individuellen Zugangsdaten zu ermöglichen. Der Nutzer ist verpflichtet, 4A-SIDE und den Verband unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang missbraucht wurde.

(2) Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat. 4A-SIDE und der Verband behalten es sich jeweils vor, bei missbräuchlicher Nutzung den Zugang zum Tool für den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

(3) Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Kontos die beim Arbeitgeberverband verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind.

4. Leistungen

(1) Es liegt allein im Ermessen von 4A-SIDE, Updates, technische Weiterentwicklungen oder verbesserte Softwareversionen etc., die über den definierten Systemumfang hinausgehen, zur Verfügung zu stellen. Soweit 4A-SIDE diese entwickelt, werden sie dem Vertragspartner kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Mitgliedunternehmen bzw. der Nutzer haben jedoch keinen Anspruch auf solche Updates oder sonstige Weiterentwicklungen. Hiervon ausgenommen sind Updates, Patches usw., welche die Sicherheit des Systems gewährleisten.

(2) 4A-SIDE ist berechtigt, im Rahmen der Wartung geringfügige Änderungen auch ohne Rücksprache mit dem Verband oder dem zugriffsberechtigten Unternehmen vorzunehmen. Darüber hinaus kann 4A-SIDE die Verfügbarkeit zu Wartungszwecken vorübergehend einschränken. Die Wartungen werden vorher durch den Verband angekündigt und finden meist am Wochenende oder in der Nacht statt.

(3) 4A-SIDE kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

(4) 4A-SIDE ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte und Funktionalitäten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Gleiches gilt für bereitgestellte Dokumente, Bausteine und Inhalte, wenn diese nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen. Es besteht kein Anspruch des Mitgliedsunternehmens bzw. des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform gegenüber der 4A-Side, seinen Erfüllungsgehilfen, eingesetzten Partnern oder dem Verband.

5. Mitwirkungspflicht des Nutzers

(1) Das Mitgliedsunternehmen bzw. der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist;

(2) Sollte es bei der Nutzung des Tools bzw. seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird das Mitgliedsunternehmen bzw. der Nutzer 4A-SIDE und den Verband von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

6. Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung

(1) Der Zugriff auf das Tool erfolgt mittels Telekommunikation. Voraussetzungen für die Nutzung des Tools sind:

  • Stabile Internetverbindung
  • Auf Mac und Windows OS wahlweise die aktuelle Version von einem der folgenden Browser: Chrome, Firefox, Internet Explorer, Safari
  • Bildschirm - Mindestauflösung von 1024x768.

(2) Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer bzw. das Mitgliedsunternehmen selbst verantwortlich. 4A-SIDE oder der Verband schulden keine diesbezügliche Beratung.

7. Nutzungsrecht

(1) Der Verband und seine zugriffsberechtigten Mitgliedsunternehmen erhalten das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Recht, auf das Tool mittels Telekommunikation zuzugreifen und dessen Funktionalität nach diesem Vertrag sowie den Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gegenüber den zugriffsberechtigten Mitgliedsunternehmens sowie Nutzern, zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhalten der Verband, das Mitgliedsunternehmen und der Nutzer nicht. Die Software ist urheberechtlich geschützt und steht im Eigentum von 4A-SIDE.

(2) Das Nutzungsrecht an der Software beschränkt sich auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Der Verband bietet das Tool ausschließlich seinen Mitgliedsunternehmen an. Er ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben und das Zugriffsrecht auf das Tool anderen Verbänden, Organisationen oder Nichtmitgliedern einzuräumen.

(3) Soweit das Mitgliedsunternehmen bzw. der Nutzer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung selbst Dokumente oder Textbausteine aus dem Tool erstellt oder herunterlädt, erteilt die 4A-SIDE dem Mitgliedsunternehmen bzw. dem Nutzer an diesen jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.

(4) Soweit der Verband Beratungsleistungen im Rahmen der Mitgliedschaft für das zugriffsberechtigte Mitgliedsunternehmen an erstellten und/oder heruntergeladenen Dokumenten oder Textbausteinen des Nutzers erbringt und vor diesem Hintergrund Inhalte anpasst, erweitert oder verändert, entstehen der 4A-SIDE keine Rechte an den angepassten, erweiterten oder veränderten Inhalten.

8. Beendigung

(1) Das Nutzungsverhältnis besteht für die Dauer der Bereitstellung des Tools durch den jeweiligen Verband. Mit Beendigung der Beauftragung der 4A-SIDE durch den jeweiligen Verband und Sperrung des Zugangs zum Tool endet auch das vorliegende Nutzungsverhältnis.

(2) Das Nutzungsverhältnis endet ebenfalls bei Wegfall der Zugangsberechtigung des Mitgliedunternehmens bzw. Nutzers, z.B. durch Beendigung der Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband oder Austritt des Nutzers aus dem Mitgliedsunternehmen, sobald der Zugang gesperrt wurde. Endet das Nutzungsverhältnis gegenüber einem einzelnen Nutzer, so bleibt es gegenüber dem Mitgliedunternehmen und seinen weiteren zugangsberechtigten Nutzern bestehen.

(3) Es besteht kein Anspruch des Mitgliedsunternehmens bzw. des Nutzers auf Bereitstellung des Tools durch den jeweiligen Verband und keine Pflicht der 4A-SIDE auf Bereitstellung des Tools nach Beendigung der Beauftragung durch den Verband.

9. Vergütung

Die Bereitstellung des Tools für zugangsberechtigte Mitgliedsunternehmen bzw. Nutzer über den Verband erfolgt kostenlos, bzw. ist für diese durch den Mitgliedsbeitrag beim Verband abgegolten.

10. Schutzrechte Dritter

(1) 4A-SIDE stellt den Verband, das Mitgliedsunternehmen bzw. den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter gegen dieses bzw. diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an dem Tool in seiner vertragsgemäßen Nutzung frei.

(2) 4A-SIDE ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen an dem Tool aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter durchzuführen.

11. Gewährleistung

(1) 4A-SIDE gewährleistet, dass die Software in der dem Verband und seinen zugriffsberechtigten Mitgliedsunternehmen überlassenen Version frei von bekannten Fehlern ist, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Software aufheben oder mindern.

(2) Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen, technische Funktionsstörungen auszuschließen oder sämtliche Fehler zu korrigieren. Insoweit übernimmt 4A-SIDE keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit oder völlig unterbrechungsfreien Lauf.

12. Haftung

(1) Ist das Tool aufgrund von Serverproblemen nicht erreichbar oder durch Softwarefehler (Bugs) nicht nutzbar, wird 4A-SIDE innerhalb einer Reaktionszeit von einem Werktag tätig, um ununterbrochen an der Störungsbeseitigung zu arbeiten. Reaktionszeit ist die Zeitspanne, in der ein für das Problem qualifizierter Mitarbeiter (der das Problem abarbeitet) mit der Problemlösung beginnt und seine Arbeit unvermindert fortsetzt.

(2) 4A-SIDE und der Verband sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt (z.B. Stromausfälle, Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen) nach Vertragsschluss zurückzuführen ist. Für Schäden, Folgeschäden, zufällig oder indirekt entstandene Schäden wie beschädigte oder veränderte Daten, ist der Hersteller und Lizenzgeber 4A-SIDE in diesen Fällen nicht haftbar zu machen.

(3) Die 4A-SIDE stellt mit ihrem Tool Informationen, Textbausteine sowie Formulierungsvorschläge für qualifizierte Arbeitszeugnisse sowie Abmahnungen zur Verfügung, die mit größter Sorgfalt erstellt worden sind, die jedoch der Prüfung und individuellen Anpassung an den Einzelfall bedürfen. Die Zusammenstellung und Verwendung der Textbausteine erfolgt eigenverantwortlich durch den Nutzer. Eine fachkundige Beratung wird durch die Textbausteine nicht ersetzt. Die 4A-SIDE und der Verband übernehmen daher keine inhaltliche Verantwortung für die Verwendung der Textbausteine und Klauseln des Tools – weder im Einzelnen noch im Gesamtergebnis. Für den Fall, dass der Nutzer Formulierungsvorschläge und/oder Textbausteine in irgendeiner Form ohne eine entsprechende Beratung und/oder Prüfung verwendet, abändert oder ergänzt, sei es auch nur in unwesentlichen Teilen, riskiert der Nutzer darüber hinaus eigene Sorgfaltspflichtverletzungen und Haftung gegenüber Dritten.

(4) Bei den Informationen, Formulierungsvorschlägen und Textbausteinen ist ferner nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt der Benutzung Angaben nicht dem aktuellen Stand von Gesetzen und Rechtsprechung entsprechen. 4A-SIDE ist bemüht, Änderungen dieser zeitnah in den bereitgestellten Dokumenten und Textbausteinen umzusetzen. Auch bei größter Sorgfalt können jedoch Fehler in den angezeigten Informationen nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Für die Vollständigkeit und die aktuelle Richtigkeit der Informationen wird von 4A-SIDE und dem Verband, seinen Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten keine Haftung übernommen.

(5) 4A-SIDE haftet bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung außerhalb der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(6) Der Verband haftet im Rahmen der Bereitstellung des Tools für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verband haftet nicht für Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der vom Nutzer verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der eigenen Datenkommunikationsgeräte. Der Verband haftet ferner nicht für Unterbrechungen und Fehler eines störungsfreien Betriebs des Tools, die er nicht beeinflussen kann.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der 4A-SIDE nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommenen Garantien.

(8) Ziffer 12. gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der 4A-SIDE und des Verbandes.

13. Datenschutz und Datensicherheit

4A-SIDE wird zur Erfüllung dieses Vertrages als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO im Auftrag des jeweils zugriffsberechtigten Mitgliedsunternehmens tätig. Ein entsprechender Vertrag ist diesen Nutzungsbedingungen angefügt (Anhang) und wird bei erstmaliger Registrierung des Mitgliedsunternehmens bzw. von diesem in elektronischer Form abgeschlossen. Der Verband wird interessierten Mitgliedsunternehmen Nutzungsbedingungen und angefügten Auftragsverarbeitungsvertrag vor der Bereitstellung zur Information zur Verfügung stellen.

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind dem Datenschutzhinweis der 4A-SIDE innerhalb des Tools zu entnehmen. Dieser wird den interessierten Mitgliedsunternehmen als Information ebenfalls vor der Bereitstellung vom Verband zur Verfügung gestellt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich im Übrigen zur Einhaltung der jeweils für sie gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist der Sitz der 4A-SIDE, mithin Braunschweig. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Anlagen

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO